Nachhaltigkeit wird zum Erfolgsfaktor – aber der Einstieg fällt oft schwer. Zwischen ESG-Vorgaben, Berichtspflichten und Alltagsgeschäft fehlt schnell der Überblick. Ihre Sparkasse steht Ihnen zur Seite: mit persönlicher Beratung, Orientierung und Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.
Egal ob CO₂-Reduktion, energieeffizienter Umbau oder nachhaltige Lieferketten: Der S‑Transformationskredit ist gezielt darauf ausgerichtet, nachhaltige Investitionen in Unternehmen zu ermöglichen – und sie flexibel, planbar und förderfähig zu finanzieren.
Investitionen in Nachhaltigkeit brauchen verlässliche Mittel. Der S‑Transformationskredit bietet Ihnen flexible Finanzierung für über 200 Vorhaben – von effizienteren Produktionsprozessen bis hin zu klimafreundlicher Technik.
Sie möchten investieren – in neue Technik, bessere Prozesse oder nachhaltige Lösungen? Die Sparkasse bietet Ihnen die passenden Finanzierungsangebote, mit denen Sie Ihre Pläne sicher und zukunftsfähig umsetzen können.
Ob Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder nachhaltige Technologien: Mit zinsgünstigen KfW-Förderkrediten finanzieren Sie Ihre Vorhaben passgenau. Ihre Sparkasse begleitet Sie bei Auswahl und Antrag.
Sie fragen sich, was auf Ihr Unternehmen zukommt? Begriffe wie ESG oder CSRD wirken oft abstrakt – dabei betreffen sie längst den Mittelstand. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen – verständlich erklärt. Ihre Sparkasse unterstützt Sie dabei, die Anforderungen einzuordnen und konkrete nächste Schritte zu gehen.
ESG steht für „Environmental“, „Social“ und „Governance“ und beschreibt Kriterien, die zeigen, wie nachhaltig ein Unternehmen aufgestellt ist: Environmental bezieht sich auf Umweltaspekte wie Emissionen oder Ressourcennutzung, Social auf soziale Verantwortung wie Arbeitsbedingungen und Gleichstellung und Governance auf Unternehmensführung und Compliance. Die Einhaltung von ESG-Kriterien hilft dabei, bessere Finanzierungsoptionen zu erhalten, Fachkräfte zu binden, sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, um Kapitalflüsse in entsprechende Projekte zu lenken und so umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen zu fördern. Sie betrifft vor allem große Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen. Diese Unternehmen müssen offenlegen, in welchem Umfang ihre Aktivitäten den Taxonomie-Kriterien entsprechen. Auch Finanzmarktteilnehmer sind betroffen, da sie nachhaltige Investitionen anhand der Taxonomie bewerten und berichten müssen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Ab 2025 sind – vorbehaltlich der Umsetzung der CSRD in nationales Recht – nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständische Betriebe betroffen, sofern sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) in ihren Lageberichten offenlegen. Ziel ist es, Nachhaltigkeit transparenter zu machen und standardisierte Berichte zu schaffen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben vor, wie Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der CSRD zu erstellen sind. Sie definieren klare Vorgaben für die Berichterstattung zu Umwelt, Sozialem und Governance. Unternehmen müssen Angaben zu ihrem Emissionsausstoß, zu sozialen Auswirkungen und zu nachhaltigen Strategien machen. Die ESRS sorgen dafür, dass Berichte europaweit vergleichbar und transparent sind.
Große Unternehmen setzen oft Nachhaltigkeitsvorgaben wie ESG-Standards oder Berichtspflichten um und geben diese Anforderungen entlang ihrer Lieferkette an kleinere Betriebe weiter. Dieser sogenannte Trickle- Down-Effekt beschreibt, wie solche Vorgaben und Praktiken von großen Unternehmen zu ihren Partnerunternehmen „durchsickern“. Für kleinere Betriebe bedeutet dies, sich anzupassen, um Geschäftsbeziehungen zu sichern, wettbewerbsfähig zu bleiben und neue Marktchancen zu nutzen. Die Sparkasse unterstützt Sie dabei – mit individueller Beratung, der nawisio-Software und passenden Finanzierungslösungen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Betroffen sind seit 2024 Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden. Unternehmen müssen Risiken wie Kinderarbeit oder Umweltverstöße identifizieren und Maßnahmen ergreifen, um diese zu verhindern. Das Gesetz verstärkt die Verantwortung für Lieferketten und hilft Unternehmen, rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu vermeiden.