Stellen Sie sich vor, Sie helfen den neuen Nachbarn beim Einzug. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Der Karton mit teuren elektronischen Geräten rutscht Ihnen aus der Hand und fällt zu Boden. Wer kommt für den Schaden des neuen Laptops auf?
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Missgeschicks. Ob Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder Sachschäden an fremdem Eigentum: Ihr Geldbeutel ist geschützt.
Sie helfen einem Freund beim Umzug und stoßen dabei versehentlich einen teuren Spiegel um, der dadurch zu Bruch geht.
Ihr Einkaufwagen rollt auf die Straße. Ein Rollerfahrer kann nicht mehr rechtzeitig ausweichen und bricht sich das Bein.
Sie parken eine Nachbarin zu. Sie verpasst dadurch ihren Geschäftstermin und verliert einen wichtigen Auftrag.
Der Tarif bietet Ihnen umfassenden Schutz zum attraktiven Preis. Alle wichtigen Versicherungs-Leistungen sind hier bereits enthalten. Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Kompakt | |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 30 Millionen Euro |
Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken | 30 Millionen Euro |
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich – und damit günstigerer Beitrag |
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Schutz im Ausland – weltweit bis zwei Jahre, europaweit zeitlich unbegrenzt | |
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder | |
Mietsachschäden an Immobilien | |
Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen | |
Gefälligkeitshandlungen (z. B. bei Umzugshilfe) mitversichert | |
Verlust fremder, privater Haus- und Wohnungsschlüssel | bis 30.000 Euro |
Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden, Pferden etc.) | |
Schäden beim Sport, auch das Reiten fremder Pferde | |
Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung mitversichert | |
Tätigkeit als Tagesmutter, -vater oder Babysitter bis zur Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung |
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Betriebspraktika und Ferienjobs | |
Versicherungsschutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt | |
Baustein ZusatzSchutz (siehe unten) | |
Weitere Versicherungsleistungen, einzeln zuwählbar | Optimal |
Verlust von Dienstschlüsseln | |
Schäden durch Drohnen / motorgetriebene Flugmodelle |
Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben, maßgebend ist der Umfang und Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Der im Tarif enthaltene Baustein "ZusatzSchutz" bietet weitere Leistungsvorteile. Profitieren Sie im Schadensfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vorversicherers (Besitzstandsgarantie) oder der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflichtversicherungsprodukte (Marktgarantie).
Ihre weiteren Vorteile sind:
Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Verantwortung liegt bei Ihnen und Sie haften für Schäden – auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Highlights der Hunde-Halterhaftpflichtversicherung:
Jede Person sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn das Gesetz regelt eindeutig: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit dem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Haftpflichtschäden können auch in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher der richtige Schutz.
Verpflichtend ist eine Privat-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie gehört dennoch zu den absoluten Basisversicherungen, für die ein Abschluss sehr zu empfehlen ist.
Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele: Mit dem Einkaufswagen beschädigen Sie versehentlich ein anderes Auto. Oder Sie kollidieren beim Fahrradfahren mit einer anderen Person und diese verlangt Schmerzensgeld. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Schadensersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die private Haftpflichtversicherung.
Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, zum Beispiel wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.
Der Familientarif sichert neben Ihnen folgende Personen ab: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Ihre Kinder. Der Schutz für Ihre Kinder geht über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sie in Ihrer häuslichen Gemeinschaft leben, in Schulausbildung sind oder studieren. Zusätzlich können Sie in den Versicherungsschutz auch weitere Angehörige aufnehmen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (etwa Geschwister) oder in einem Pflegeheim leben (zum Beispiel Eltern).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie erhalten bei dieser Privat-Haftpflicht sogar eine pauschale Versicherungssumme von 30 Millionen Euro.
Das klingt nach einer hohen Versicherungssumme. Bitte beachten Sie dabei, dass vor allem bei verursachten Personenschäden hohe Kosten für Sie entstehen können – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung der geschädigten Person.
Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht selbst verantwortlich und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum zehnten Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für den Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Die gute Nachricht: Sie erhalten dennoch Schadensersatz und wertvolle Unterstützung, damit zum Beispiel der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.
Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.
Verlieren Sie privat oder ehrenamtlich überlassene Schlüssel, übernimmt die Versicherung die für Sie entstehenden Kosten bis zu einem Wert von 30.000 Euro – zum Beispiel für den Tausch der Schließanlage im Mehrfamilienhaus, in dem Sie wohnen.
Zusätzlichen Schutz bietet der Tarifbaustein „Verlust von Dienstschlüsseln“. Dieser deckt die Kosten beim Verlust des Dienstschlüssels. Davon ausgenommen: Autoschlüssel und Schlüssel von anderen beweglichen Gütern oder wenn Sie den eigenen Dienstschlüssel selbst verloren haben.
Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne (Outdoor-Flugmodell) bei dieser privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:
Privat genutzte, motorgetriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohnräumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Ausnahme: Sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.
Halten Sie Kleintiere in Ihrem Haushalt, zum Beispiel Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen, sind diese über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Ihre Versicherung kommt dann für Schäden auf, die durch diese Tiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht.
Für Hunde und Pferde benötigen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung: die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.